Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Leistungs- und Auftragsbedingungen der Esders Pipeline Service GmbH (im Folgenden „Esders Pipeline Service“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Allge-meinen Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kun-den/Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Esders Pipeline Service hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Liefer- und Ver-kaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Esders Pipeline Service in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen-den Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Esders Pipeline Service erbringt für ihre Kunden insbesondere Planungs-, Inspektions-, Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten in und an Rohrleitungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Esders Pipeline Service und den Kunden/Auftraggebern, auch soweit sie nicht die in Satz 1 beschriebenen Vertragsgegenstände betreffen (Lieferung sonstiger Handelswaren).
1.2. Kunden i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer und als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.
1.3. Die Esders Pipeline Service ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen.
2. Vertragsschluss
2.1. Vertragsangebote der Esders Pipeline Service, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit der Esders Pipeline Service einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Esders Pipeline Service (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
2.2. Die Esders Pipeline Service ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
2.3. Soweit die Esders Pipeline Service bei der Erstellung von Planungsleistungen Statikberechnungen oder sonstige Tragfähigkeitsberechnungen erstellt, so gilt Folgendes: Sämtliche Berechnungen stellen – soweit nicht ausdrück-lich in dem jeweiligen Vertragswerk anders bezeichnet – lediglich Beispielsrechnungen ohne jedweden verbindlichen Charakter dar. Die Esders Pipeline Service steht in keiner Art und Weise für die sachliche und rechnerische Richtigkeit ein, ebenso wenig für die Richtigkeit von getroffenen Annahmen im Zusammenhang mit jeglichen Berechnungen.
2.4. Soweit die Esders Pipeline Service die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Esders Pipeline Service nicht bindend, soweit die Esders Pipeline Service nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt.
2.5. An Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich die Esders Pipeline Service Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet sind.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeiti-gen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Esders Pipeline Service. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Esders Pipeline Service ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.
2.7. Bei den Preiskalkulationen wird vorausgesetzt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwaig notwendige Vorarbeiten oder Leistungen des Kunden bereits vollständig ausgeführt sind und die Esders Pipeline Service ihre Leistungen ohne Behinderung und ohne Unterbrechung erbringen können. Die Angebote basieren jeweils auf der Leistungsbeschreibung des Kunden ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Esders Pipeline Service behält sich das Recht vor, die Vertragsleistung nach Vertragsschluss einseitig anzupassen, wenn nur so die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen oder andere gesetzliche Anforderungen oder die von der Installation und den damit zusammenhängenden Bauteilen erwartete Funktion es erfordern. Zusammen mit der Benachrichtigung des Kunden wird die Esders Pipeline Service die damit einhergehende Preisanpassung mitteilen.
3. Leistung
3.1. Die Erbringung der Leistung erfolgt ohne abweichende Vereinbarung an der in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Die Esders Pipeline Service ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Leistungszeitpunkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort geleistet werden kann.
3.2. Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn die Esders Pipeline Service sie nicht als Fixtermin bezeichnet und deren Einhaltung schriftlich zusichert. Voraussetzung der Einhaltung aller Termine ist, dass der Kunde sämtliche von ihm zu stellenden erforderlichen Unterlagen übergeben und eigene (Vor-) Leistungen erbracht hat. Soweit und solange hindernde Umstände (z.B.: Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) eintreten, welche die Esders Pipeline Service oder beauftragte Dritte die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen oder soweit und solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen hat, ist die Esders Pipeline Service von der Einhaltung der fixen Liefer- und Leistungstermine entbunden. Sie ist zudem berechtigt, die vereinbarten Fixtermine und Fristen für die voraussichtliche Dauer der hindernden Umstände hinauszuschieben. Dies gilt nicht, soweit die hindernden Umstände von der Esders Pipeline Service schuldhaft herbeigeführt wurden. Die Esders Pipeline Service wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von den hindernden Umständen und deren Auswirkung auf die Lieferung/Leistung informieren.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde hat der Esders Pipeline Service alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zu geben, die aktuellen Pläne der Leitungssysteme zur Verfügung zu stellen und auf Besonderheiten hinzuweisen, z.B. Schäden oder Änderungen am Leitungssystem, Rohrführungen mit mehreren Bögen, Öffnungen im Rohrsystem, Verwendung chemischer Rohrreinigungsmittel, anlässlich der Ausführung des Auftrags besonders gefährdete Materialien (Kunststoff, Blei, poröses und altersschwaches Material), ihm bekannte Rohrverunreinigungen, wie Klebestoffe, Scherben, Beton, Gips, Steine und Wurzeln, Pumpfähigkeit des vertragsgegenständlichen Materials und schließlich über vorausgegangene Reinigungsversuche.
4.2. Der Kunde steht der Esders Pipeline Service dafür ein, dass das Leitungssystem DIN-gerecht erstellt, gewartet und unterhalten wurde einschließlich der Beachtung der einschlägigen Ortssatzung. Sämtliche Kanäle sind vom Kunden in den für die Auftragsdurchführung notwendigen Zustand zu versetzen.
4.3. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Kunde zur Bereitstellung eines Standrohres und zur Einholung der Erlaubnis zur Betriebswasserentnahme verpflichtet. Sollte dies vor Arbeitsbeginn durch den Kunden nicht sichergestellt werden können, ist Esders Pipeline Service schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Bei Zweifelsfällen hat er Esders Pipeline Service zu informieren. Die Entsorgung des Reinigungsgutes erfolgt stets durch und auf Risiko und Kosten des Kunden. Der Kunde bleibt auch nach einer etwaigen Übernahme der Abfälle durch Esders Pipeline Service Verantwortlicher i. S. d. Krw-/AbfG. Für die vom Kunde etwaig zugewiesenen Ablade- und Deponieflächen trägt dieser die alleinige Verantwortung und stellt Esders Pipeline Service von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Anfahrt, Aufstellung und Abfahrt der technischen Geräte der Esders Pipeline Service auf einer befestigten, zur Bewegung von Fahrzeugen mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen geeigneten Zufahrt sicherzustellen.
4.5. Der Kunde schuldet vorbereitende Tief- und Rohbauarbeiten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
4.6. Der Kunde holt etwaig erforderliche Sperrgenehmigungen und Arbeitsfreigaben auf eigene Kosten ein.
5. Zahlungen
5.1. Die Vergütung für Leistungen von der Esders Pipeline Service richtet sich nach dem Vertrag. Die Preise gelten zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Esders Pipeline Service stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die die jeweils zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer ausweist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in vollem Umfang mit Abnahme der Leistung, spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Vom Kunden nicht zu vertretende Standzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Strom und Wasser sind kostenlos vom Kunden zu stellen, ebenso Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.
5.2. Bei Werk- bzw. Werklieferungsverträgen kann die Esders Pipeline Service angemessene Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen verlangen und die Fortführung der Arbeiten von deren Ausgleich abhängig machen.
5.3. Der Kunde kommt mit der Zahlung 14 Kalendertage nach Abnahme der Leistung, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, außer er hat die für den Verzug maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden, der Unternehmer ist, ist die Esders Pipeline Service dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Esders Pipeline Service ist berechtigt, höhere Verzugs-zinsen zu verlangen, soweit deren Höhe nachgewiesen ist.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Esders Pipeline Service berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlun-gen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.
5.5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Änderungen des Vertrages
6.1. Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger innerhalb von dreißig (30) Tagen überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durch-führbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und im Fall einer Ablehnung begründen.
6.2. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, so kann der erforderliche Aufwand von der Esders Pipeline Service entsprechend der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dienstleistungspreisliste berechnet werden.
6.3. Die für eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.
6.4. Solange die Vertragspartner keine Einigung erzielen, setzt die Esders Pipeline Service die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag ohne die entsprechende Änderung fort.
6.5. Nachträglich vereinbarte Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine Neukalkulation eines etwaig vereinbarten Festpreises bzw. etwaig vereinbarter Fertigstellungstermine.
6.6. Die Esders Pipeline Service ist berechtigt, ohne zusätzliche Berechnung technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen sowie die Systemkonfiguration zu ändern, wenn dies der Vereinfachung oder Verbesserung dient oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
7. Abnahme
7.1. Die Abnahme bezieht sich ausschließlich auf die im Werkvertrag vereinbarten Leistungen.
7.2. Esders Pipeline Service wird dem Kunden nach Durchführung seiner Leistungen das Vertragsobjekt zur Nutzung freigeben oder alternativ die Schlussrechnung (im Folgenden „Übergabe“) stellen. Der Kunde wird unverzüglich nach Freigabe zur Nutzung bzw. nach Zugang der Schlussrechnung die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit der fachlichen Spezifikation und den vertraglichen Vereinbarungen überprüfen.
7.3. Entspricht die Leistung der Esders Pipeline Service dem festgelegten Umfang sowie etwaigen zwischen den Vertragsparteien darüber hinaus vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, so erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme.
7.4. Erklärt der Kunde vierzehn Tagen nach Übergabe die Abnahme nicht und hat er in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel an die Esders Pipeline Service mitgeteilt, so gilt das Werk nach Ablauf der vierzehn Tage als abgenommen.
7.5. Als Abnahme gilt auch die produktive Ingebrauchnahme des Werkes.
7.6. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.7. Mängel sind ausschließlich schriftlich zu melden.
8. Gewährleistung
8.1. Für eine Zeit von zwölf (12) Monaten ab Abnahme und, soweit eine Teilabnahme stattgefunden hat, ab Teilabnahme, gewährleistet Esders Pipeline Service, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
8.2. Treten solche Mängel nach Abnahme des Werkes auf, sind diese unter Nennung des Zeitpunkts des Auftretens innerhalb von acht (8) Tagen der Esders Pipeline Service schriftlich mitzuteilen.
8.3. Esders Pipeline Service wird bei mangelhafter Ausführung unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Mängelanzeige mit der Mängelbeseitigung beginnen und diese innerhalb einer angemessenen Frist durchführen.
8.4. Der Kunde wird die Esders Pipeline Service bei der Fehlerfeststellung unterstützen, insbesondere wird er das Auftreten der Fehler nach Zeit und näheren Umständen beschreiben, das Fehlerbild erklären und angeben, wie sich der Fehler auswirkt. Der Kunde hat der Esders Pipeline Service Einsicht in entsprechende Unterlagen zu gewähren.
8.5. Gelingt es Esders Pipeline Service nicht mit Unterstützung des Kunden, den Fehler zu reproduzieren, gilt das Werk in Ansehung des betreffenden Mangels als mangelfrei.
8.6. Gelingt der Esders Pipeline Service die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb weiterer angemessener Nachfristen, die der Kunde der Esders Pipeline Service gesetzt hat, fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
8.7. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem bereits vor Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Esders Pipeline Service Änderungen am Werk durchgeführt hat, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel auch ohne die Änderung aufgetreten wäre.
8.8. Sind vom Kunden gemeldete Mängel nicht der Esders Pipeline Service zuzurechnen und hat er dies nicht schuldhaft verkannt, wird der Kunde der Esders Pipeline Service den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere Reisekosten) zu den üblichen Sätzen entsprechend der aktuellen Dienstleistungspreisliste vergüten.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Esders Pipeline Service Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur
9.1.1. bei Vorsatz unbeschränkt;
9.1.2. bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Esders Pipeline Service verursacht wurde;
9.1.3. bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 250.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 500.000 € aus dem Vertrag;
9.1.4. unabhängig vom Vorstehenden bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Esders Pipeline Service eine Garantie übernommen hat, entsprechend der Garantiebedingungen.
9.2. Außer in den Fällen von Vorsatz übernimmt die Esders Pipeline Service keinerlei Gewähr für die Beanspruchung und Bearbeitungsfähigkeit des Rohr- bzw. Kanalmaterials sowie für Schäden aufgrund von nicht mitgeteilten Vorbelastungen des Werkstoffs.
9.3. Für alle Ansprüche gegen die Esders Pipeline Service auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.
10. Kündigung aus wichtigem Grund
10.1. Der Werkleistungsvertrag beginnt mit dem in ihm angegebenen Datum. Ist kein Datum angegeben, beginnt der Werkleistungsvertrag an dem der Unterzeichnung durch die Parteien folgenden Arbeitstag.
10.2. Der Werkleistungsvertrag kann von Esders Pipeline Service aus wichtigem Grund gekündigt werden. Insbesondere ist Esders Pipeline Service zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als einen Monat im Verzug ist oder der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz von der Esders Pipeline Service, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die Esders Pipeline Service jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
11.2. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.4. Änderungen dieser AGB werden über den Internetauftritt der Esders Pipeline Service bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Esders Pipeline Service absenden.